Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Das bundesweite Netzwerk "Lagerwatch" hat die Kampagne "Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" gestartet. Ende Mai wird es eine bundesweite Aktionswoche geben. Wir unterstützen die Forderung und die Kampagne. Lest hier mehr dazu.

Hier geht's zur Kampagnen-Seite.

Der Aufruf der Kampagne

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden Asylbewerberleistungsgesetz!

Vollständigen Aufruf lesen.

Warum wir die Kampagne supporten

Von Lichtenhagen bis Asylkompromiss

Das "Asylbewerberleistungsgesetz" (AsylbLG) ist ein rassistisches Gesetz, das mit weiteren Gesetzesverschärfungen 1992 kurz nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen von Union, FDP und SPD verabschiedet wurde. Der sog. "Asylkompromiss" wurde unter anderem damit begründet, dass man rechte Gewalt eindämmen würde, wenn weniger Asylsuchende kämen. Eine Logik, die im Endeffekt dazu führte, die Gewalttäter:innen zu ent-schuldigen und die Schuld für die Angriffe auf die Anwesenheit der Betroffenen zu schieben. Faschos kamen oft mit geringen Strafen davon und man widmete sich ihnen über Jahre sorgsam im Rahmen sog. akzeptierender Jugendsozialarbeit. Bekanntes Beispiel: Angela Merkel besuchte als Familienministerin kurz nach dem Pogrom den Jugendclub Max in Rostock-Groß Klein (nicht etwa die Betroffenen aus der ZASt, die überall in MV weiter Angriffen durch Faschos ausgesetzt waren). Rund um den Jugendclub Max organisierte sich in den 90ern die örtliche Sektion des Blood and Honour-Netzwerks.

Diskriminierendes Parallelgesetz

Das AsylbLG und andere Verschärfungen durch den "Asylkompromiss" traten am 26. Mai 1993 in Kraft. Man wollte damit Asylsuchende "abschrecken" und setzte die rassistische Propaganda, Asylsuchende kämen allein des Geldes wegen nach Deutschland, in ein Gesetz um. Einzelne Teile des Gesetzes wurden immer mal wieder geändert oder angepasst.

Das AsylbLG ist ein rassistisches Parallelgesetz. Es behandelt Asylsuchende und Geduldete ungleich, indem es sie von regulären Sozialleistungen ausschließt. Das bedeutet:

Asylsuchende und Geduldete müssen von ca. 80% des Existenzminimums leben.
Dies wird auch weiterhin so sein, denn Asylsuchende und Geduldete bekommen kein Bürger:innengeld. Im Vergleich:

725€ - armutsfeste Grundsicherung laut Paritätischem Gesamtverband
502€ - Bürger:innengeld für eine alleinstehende Person
410€ - Asylbewerberleistungen für eine alleinstehende Person, hier die Übersicht mit den Leistungssätzen ab 1.1.2023

Asylsuchende und Geduldete haben keine reguläre Krankenversorgung.
Ihnen stehen nur minimale Gesundheitsleistungen zu, die sie zudem bei den Sozialämtern beantragen müssen und deren Bedarf von Sachbearbeiter:innen - nicht medizinischem Personal (!!!) - eingeschätzt wird. In anderen Bundesländern bekommen Asylsuchende trotzdem Krankenkassenkarten. Rot-rot in MV hat hier im letzten Jahr noch keinen Kurswechsel eingeschlagen. Hier gibts allgemeine Hintergrundinfos von den Medibüros/Medinetzen.

Asylsuchende und Geduldete müssen sogenannte "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" für 80 Cent pro Stunde machen.
Das ist dann zB Klo putzen oder Laub harken in der Sammellunterkunft, sehr integrativ also. Wer sich weigert, bekommt Leistungskürzungen auf bis zu 182€.

Asylsuchende und Geduldete sind oft Leistungskürzungen auf das sog. "physische Existenzminimum" ausgesetzt.
Platt gesagt: Essensgeld und Shampoo. Diese Kürzungen werden besonders gegen Geduldete benutzt, um Druck auf sie auszuüben, sie psychisch zu zermürben und so aus dem Land zu treiben (amtsdeutsch: "die Ausreisebereitschaft zu fördern").

Nur theoretisch bekommen Asylsuchende und Geduldete nach 18 Monaten Sozialhilfe entsprechend Bürger:innengeld.
Doch wer hätte es gedacht? Die Behörden in MV legen dies möglichst repressiv aus und verweigern so vielen Menschen wie möglich diese Anpassung.

Extremisten in den Innenministerien

Einzelne Paragrafen des AsylbLG sind immer wieder Streitpunkt vor dem Bundesverfassungsgericht. Mehrfach wurden einzelne Punkte für verfassungswidrig erklärt. Mitarbeitende im Bundesinnenministerium machen seit Jahren Gesetze, die verfassungsfeindlich sind - allen voran Figuren wie Horst Seehofer, der als Innenminister jahrelang schlimmste Politik gemacht hat.

Aktuell hält das Bundesverfassungsgericht folgende Aspekte des AsylbLG für verfassungswidrig:

Das Bundesverfassungsgericht sieht aus dem Grundgesetz heraus die Verpflichtung für den Staat, dass jedem Menschen in Deutschland ein Leben in Würde möglich sein muss und das durch Sozialleistungen abgesichert werden muss.  Auch die Sozialgerichte in MV hatten dazu schon so geurteilt.

Nicht labern - machen!

Das AsylbLG muss abgeschafft werden, denn es ist rassistisch. So wie es selbstverständlich war, dass Ukrainer:innen direkt reguläre Sozialhilfe bekommen, so muss es auch für alle anderen Schutzsuchenden selbstverständlich sein.

Anlässlich des 30. Gedenkens an das Pogrom in Lichtenhagen letztes Jahr beteuerten politische Akteur:innen bei Gedenkveranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Auftritten, wie sehr die Gesellschaft aus dem Rassismus der 90er Jahre gelernt hätte. Das gilt es jetzt zu beweisen und auch den institutionalisierten Rassismus anzugehen, der seit 30 Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz möglich macht. Also los:

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!